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SVC Schweizerischer Verband dipl. Chemiker FH
Bundesamt für Berufsbildung und Technologie BBT
Bereich Fachhochschulverordnung
Effingerstrasse 27
3003 Bern
Richterswil, 19. 02. 2001

Vernehmlassung zur Fachhochschulverordnung

Die Stellungnahme des SVC

Sehr geehrte Damen und Herren

Der SVC vertritt die Interessen der Chemiker HTL / FH / dipl. Chemieingenieure FH / dipl. Ingenieure FH in Chemie*. Der SVC erfreut einer sehr hohen Beteiligung aller potentieller Berufskollegen / -innen und ist auch die grösste Standesvertretung für dipl. Chemieingenieure FH. Wir betrachten uns als "jene, die es angeht", als jene, die auf einen richtig gewählten Titel stolz sein wollen, auf einen Titel, der unserer Eignung und unserem Berufswesen gerecht wird. Wir setzen uns ein für eine Fachhochschulverordnung, die das hohe Niveau der Fachhochschule gesetzlich sichert. Wir setzen uns ein für eine Fachhochschulverordnung, welche die Zukunft der Fachrichtung Chemie auf Fachhochschulstufe nicht nur sichert sondern auch ständige Weiterentwicklung fördert. Die Fachrichtung Chemie auf Stufe Fachhochschule muss auch in Zukunft sowohl für junge Menschen als auch für die Industrie attraktiv sein. Für diese Anliegen setzt sich der SVC ein. Dies haben wir auch in unserem neuen Leitbild entsprechend formuliert.

Zu den einzelnen Paragraphen der Fachhochschulverordnung nehmen wir wie folgt Stellung:

2.1 Geschützte Titel

Zur Frage der Titelwahl hat der SVC einige Punkte, die seiner Ansicht nach erfüllt sein müssen.

Der Zusatz "diplomiert" muss verwendet werden dürfen.

  1. Der Zusatz "FH" muss geschützt sein.
  2. Die Fachrichtung, in unserem Fall die Chemie, muss klar im Titel ersichtlich sein.

Ergänzung zum Punkt 2:

Der Zusatz "FH" selber muss geschützt sein, unabhängig von der Fachrichtung. Damit soll Missbrauch vermieden werden. Dieser Punkt ist nach unserer Auffassung in der Verordnung nicht eindeutig festgelegt.

 

Ergänzung zum Punkt 3:

Wir befürworten, dass für Chemieabsolventen / -innen auf Stufe Fachhochschule, der Titel "diplomierter Chemieingenieur FH" oder "diplomierter Ingenieurs FH in Chemie" vergeben wird (sinngemässs in französich: Ingénieur HES diplômé en chimie). Die Fachrichtung muss auf jeden Fall im Titel klar ersichtlich sein. Einen Diplomingenieur ohne Angabe der Fachrichtung können wir nicht akzeptieren.

Wir begrüssen, dass mit dem dipl. Chemieingenieur FH ein wissenschaftliches und technisches Berufsniveau als Gütezeichen definiert wird, das sich in der Industrie durchsetzen wird. Die Tätigkeit des Chemikers HTL dipl. Chemieingenieurs FH geht in den allermeisten Fällen schon lange über die reine Laborarbeit hinaus. Der Titel dipl. Chemieingenieur FH / Ingénieur HES diplômé en chimie trägt diesem Faktum Rechnung und ist zudem in allen angrenzenden Ländern sowohl sprachlich als auch im Hinblick auf das fachliche Niveau einfach und zweifellos mit den üblichen Titeln vergleichbar. Dies war beim Titel des Chemikers HTL nicht immer so einfach der Fall. Die richtige Titelwahl wird für alle unsere Berufskollegen / -innen (und dies trifft für die Mehrheit zu), die international tätig sind oder in einer international tätigen Firma arbeiten, noch wichtiger sein.

2.2 Diplomzusatz

Es liegt in der Sache dieser Vernehmlassung, dass der SVC an dieser Stelle nicht darauf eingehen kann, in wiefern die Bezeichnung "Bachelor of ....." dem Niveau des diplomierten Ingenieurs FH gerecht wird. Wir befürworten eine Bezeichnung, die im internationalen Umfeld den Fähigkeiten des dipl. Ingenieurs FH und seiner Reputation entspricht. Wir fordern auch hier, dass die Fachrichtung aus dem Titel klar ersichtlich sein muss.

4. Bundesbeiträge

Zu diesem Punkt wollen wir uns nur summarisch äussern. Wir betrachten die Einrichtung für ein erfolgreiches Chemiestudium an einer FH als sehr kapitalintensiv. Wir betrachten die Investitionen in die Fachhochschulen als eine absolut notwendige Investition in die Jugend und in die Zukunft unseres Landes. Nicht zuletzt gehören dipl. Ingenieure FH zu den interessanten Steuerzahlern.

Wir freuen uns als grösste Vertretung der dipl. Chemieingenieure FH, wenn unsere Stellungnahme berücksichtigt werden kann.

Mit freundlichen Grüssen des SVC

 

Christof Jud                                                    Thomas Hammerschmidt

   Präsident                                                                 Aktuar

 

* Da die Titelfrage mit dieser Verordnung geregelt wird und diese in Vernehmlassung ist, verwenden wir im weiterfahrenden Text den Titel "dipl. Chemieingenieur FH".

 
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