| Home > Standesfragen > Stellungnahme Chemikaliengesetz |
Stellungnahme des SVC zu den Verordnungen zum Chemikaliengesetz (PARCHEM) Der SVC begrüsst die Harmonisierung des Schweizer Rechts mit dem europäischen sehr. Dagegen meldet der SVC Vorbehalte an, was die sogenannte Liberalisierung des Handels mit Chemikalien betrifft, insbesondere mit besonders gefährlichen Substanzen. Der SVC konzentriert sich in diesen Verordnungen auf jene Artikel, bei denen die Standesinteressen der Chemikerinnen FH tangiert werden können. Obwohl eine Diskriminierung der Chemiker FH gegenüber jenen der ETH/Uni nicht zu erwarten ist, befürchten wir ein Verschwinden oder einen möglichen Verzicht an wichtigem chemischen Grundwissen seitens der Unternehmen. Chemiker und der Chemieingenieure, ob sie von der FH, der ETH oder der Uni kommen bringen dieses wichtige chemische Verständnis in die Betriebe ein. Es sollen daher Ausbildungen auf Stufe Fachhochschule oder Hochschule für den Umgang mit besonders gefährlichen Stoffen nötig sein. Sollten in der Schweiz Unfälle oder Unglücke geschehen, die nachträglich mit mangelhafter Kenntnis der Chemie in Zusammenhang gebracht werden könnten, wäre dies ein schwerer Schlag, nicht nur für die Chemie als Wissenschaft, sondern für die ganze Schweiz. Betriebe, die mit chemischen Produkten handeln, diese herstellen, verwenden oder in Umlauf bringen, müssen unbedingt über die nötige Fachkompetenz verfügen können. Zu den weiteren Verordnungen über die Ausbildungskriterien müssen
die Fachverbände involviert sein. Das
Schreiben an das Bundesamt für Gesundheit (BAG) ( |
Copyright © 2012 by SVC, ausgenommen andersweitig erwähnt. |

